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Archiv-Artikel

Schmerzensgeld für Roma

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt den rumänischen Staat in Zusammenhang mit einem Pogrom im Jahre 1993 zur Zahlung von 238.000 Euro

Von KV

BERLIN taz ■ Gerechtigkeit nach zwölf Jahren: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am Dienstag den rumänischen Staat dafür verurteilt, dass er Lynchjustiz gegen Roma Vorschub leistete. Nach dem Urteil muss Bukarest 238.000 Euro Schmerzensgeld an eine Gruppe von Roma zahlen, die im September 1993 Opfer eines Pogroms geworden waren.

Zur Begründung sagte das Gericht, dass die rumänischen Behörden gegen das Verbot ethnischer Diskriminierung und menschenunwürdiger Behandlung verstoßen hätten. Die Behörden hätten den Betroffenen auch Grundrechte wie das auf einen fairen Prozess verweigert.

Im September 1993 waren in dem siebenbürgischen Dorf Hadareni mit polizeilicher Duldung drei Roma gelyncht und dreizehn Häuser von Roma in Brand gesteckt worden. Anlass des Pogroms war ein gewalttätiger Streit zwischen Dorfbewohnern, bei dem ein Rom seinen rumänischen Nachbarn erstochen hatte.

Zwei Roma wurden in Anwesenheit von Polizisten von der Menge zu Tode geprügelt, einer verbrannte in seinem Haus. Die damalige Regierung hatte die Lynchjustiz als „spontane Reaktion von Dorfbewohnern gegen das Verhalten der Roma“ gerechtfertigt, ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss hatte den Betroffenen eine „aggressive, kriminelle und desintegrative Lebensweise“ attestiert. Die Betroffenen durften monatelang nicht in ihr Dorf zurückkehren, ihre Anzeigen legten die Behörden jahrelang zu den Akten. Erst 1998 wurden fünf der Täter zu Haftstrafen zwischen einem und sieben Jahren verurteilt.

In Rumänien kam es bis Mitte der Neunzigerjahre in dutzenden Fällen zu gewalttätigen Ausschreitungen und Lynchjustiz gegen Roma. Auch heute noch würden Roma diskriminiert, so der Sprecher der Bukarester Menschenrechtsorganisation Romani Criss, Costel Bercus. KV