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brief des tages

Kopftuch und Tattoos

„Mehr Farbe bei der Polizei“, taz vom 10. 5. 21

Ich bin 25, konservativ, evangelisch, habe keine Tattoos, Piercings oder einen langen Bart. Ich trage einen Seitenscheitel und in der Regel schlichte Hemden und Sakkos. Mein Großvater würde sich in mir wahrscheinlich wiedererkennen. Dennoch halte ich das Gesetz zum Erscheinungsbild von Beamten falsch. Staatliche Institutionen sollten die gesellschaftliche Vielfalt in Ihrer Gänze widerspiegeln. Dazu gehört auch das äußere Erscheinungsbild. Ob jemand ein Tattoo, einen Bart oder ein Kopftuch trägt, ist eine individuelle Entscheidung, und es ist nicht die Aufgabe einzelner, dies zu beurteilen. Eine Lehrerin kann mit Kopftuch genauso gut unterrichten, wie ein Polizist mit einem Tattoo seiner Arbeit nachgehen kann. Die einzige Einschränkung sollte sein, wenn die äußeren Merkmale extremistische Natur sind, wie z. B. das Tragen rechtsextremer Tattoos oder einer Burka. Auch sollte es Einschränkungen geben, wenn das äußere Erscheinungsbild bei der Arbeit hinderlich ist, z. B. ein zu langer Bart bei Soldaten. Dies ist aber von Behörden oder Gerichten individuell auf gesetzlicher Grundlage zu klären. Das neue Gesetz greift zu weit und stellt eine verpasste Chance dar. Nico Kresse, Cottbus

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