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Coronatests sind keine Körperverletzung

Coronaschnelltests in der Schule sind nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg keine Körperverletzung. Das Gericht verwarf den Antrag einer Mutter aus dem ostfriesischen Aurich, wie das Gericht mitteilte. Der Antrag sei aus formellen Gründen unzulässig und auch in der Sache unbegründet. Weil das Kind der Frau und Mit­schü­le­r:in­nen Kontakt zu einem positiv getesteten Kind hatten, sorgte das Gesundheitsamt für Schnelltests. Die Mutter zeigte den zuständigen Mitarbeiter des Gesundheitsamts wegen Körperverletzung im Amt an und legte ein Attest einer Ärztin vor, wonach ihr Kind eine schwere psychische Traumatisierung wegen Tests erlitten haben soll. Verschiedene Instanzen lehnten den Antrag ab, zuletzt schätzte auch das Oberlandesgericht den Beweiswert des Attests als gering ein. Es sei „mehr als fraglich“, wie die Ärztin bei einem einzigen Termin eine schwere psychische Traumatisierung habe diagnostizieren können. Für das Gericht ergibt sich gegen die Ärztin der Anfangsverdacht des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses. Ob allerdings ermittelt werde, „bleibt abzuwarten“. (dpa)

Mehr Datenschutzverletzungen

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, hat im vergangenen Jahr erneut einen deutlichen Anstieg von Beschwerden und gemeldeten Datenschutzverletzungen verzeichnet. Insgesamt erreichten die Behörde der Landesbeauftragten im vergangenen Jahr 2.479 Beschwerden und 989 Meldungen von Datenschutzverletzungen – beides markiert einen deutlichen Anstieg gegenüber 2019. Auch die Corona­pandemie und Kontaktverfolgungen sorgten den Angaben zufolge für steigende Fallzahlen. (epd)

Tourismus unter Druck

Nach achtmonatiger Schließung des Tourismus haben Vertreter von Städten und Gemeinden in Niedersachsen mit Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) über Perspektiven für die angeschlagene Branche beraten. Land und Kommunen plädierten dafür, mittelfristig die Potenziale im Tourismus etwa durch eine bessere Vermarktung stärker zu nutzen. Bei kurzfristigen Erleichterungen standen vor allem die Testpflicht bei Hotellerie und Gastronomie sowie weitere Öffnungsschritte im Fokus der Diskussionen beim virtuellen Tourismusdialog, zu dem der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSTG) am Donnerstag eingeladen hatte. „Wir merken, dass die Testpflicht den Leuten nicht gefällt“, benannte NSTG-Präsident Marco Trips eine Sorge des Gastgewerbes. „Ob es notwendig ist, alle zwei Tage einen Test zu machen, da sind wir, glaube ich, bald darüber hinweg“, sagte Trips angesichts sinkender Inzidenzen. Althusmann betonte, die Testungen schafften auch ein Stück Sicherheit und könnten dazu beitragen, die Inzidenz im Sommer unter 10 zu drücken – dann sei es möglich, einen weitgehend „normalen“ Sommer zu erleben. (dpa)

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