: So funktioniert’s:
Sie finden, es ist höchste Zeit, dass vor die Kita im Kiez eine Fußgängerampel kommt? Suchen Sie sich UnterstützerInnen. So finden Sie heraus, ob die Frage von öffentlichem Interesse ist. Die Absicht, ein Bürgerbegehren einzuleiten, müssen Sie dem Bezirksamt schriftlich mitteilen. Innerhalb eines Monats muss die Prüfung abgeschlossen sein. Sie können auch vor der Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags mit dem Sammeln von Unterschriften beginnen. In jedem Fall haben Sie vor Beginn der Sammlung das Recht auf Beratung. Sprich: Das Amt muss Ihre Fragen beantworten – kostenlos. Innerhalb von sechs Monaten müssen drei Prozent der Wahlberechtigten des Bezirks lesbar und vollständig unterschreiben. In Friedrichshain-Kreuzberg sind das zum Beispiel 4.942 Leute. Haben Sie die Unterschriften rechtzeitig beieinander, tritt die so genannte Schutzwirkung in Kraft. Das Amt darf ab jetzt bis Abschluss des Entscheids keine entgegenstehende Entscheidung treffen. Zum eigentlichen Bürgerentscheid kommt es nur, wenn die Bezirksverordnetenversammlung Ihr Anliegen nicht übernimmt oder keinen Kompromiss mit Ihnen aushandelt. Spätestens vier Monate nach Feststellung des Zustandekommens findet das Begehren statt: Alle Haushalte werden per Brief informiert, mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten müssen abstimmen, damit der Entscheid gültig ist. Entscheidet die einfache Mehrheit dafür, bedeutet dies: grünes Licht für die Fußgängerampel! US
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