: Mogelpackungen bleiben geheim
BERLIN epd ■ Als „Gefährdung des Verbraucherschutzes“ und „Freibrief für unlauteren Wettbewerb“ hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein bezeichnet. Es geht in dem Urteil um die Herausgabe von Behördeninformationen über so genannte Mogelpackungen. Verbraucherschützer hatten 2002 vergeblich beim Kieler Wirtschaftsministerium um Auskunft darüber gebeten, wie die Füllmegen in Unternehmen kontrolliert werden und wo es bereits Beanstandungen gegeben hat. Die Eichämter hatten nach Angaben der Verbraucherzentrale zum wiederholten Mal deutlich weniger Inhalt in Verpackungen festgestellt als angegeben. Die Verbandsvorsitzende Edda Müller sagte, ein solches Urteil öffne dem unlauteren Wettbewerb „Tür und Tor“. (Az. 3857/15.07.2005)