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Archiv-Artikel

14 Jahre Knast wegen Sachschaden

G-8-GIPFEL IN GENUA Gericht verurteilt zehn Demonstranten

ROM taz | Bis zu 14 Jahre soll ein Demonstrant ins Gefängnis, weil er während der Proteste gegen den G-8-Gipfel in Genua im Jahr 2001 Sachbeschädigung begangen haben soll. Neun weitere G-8-Gegner erhielten wegen Sachbeschädigung Strafen von sieben bis zwölfeinhalb Jahren. Das entschied der römische Kassationsgerichtshof, das höchste Gericht des Landes. Fünf der Angeklagten können gegen das Urteil Berufung einlegen, für die übrigen ist das Urteil nicht mehr anfechtbar. Das abgeurteilte Vergehen nennt sich „Plünderung und Verwüstung“, in Deutschland etwa mit schwerem Landfriedensbruch vergleichbar. Angewandt wurde ein Paragraf aus der Zeit des Faschismus.

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