leserInnenbriefe:
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und Kürzen von Leser:innenbriefen vor.
Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Wir brauchen eine transparente Lobbyliste
„34.000 Hektar Todeszone für Bienen“,
taz nord vom 17. 3. 21
Erschreckend finde ich das Verhalten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), da diese Notfallzulassung gerade nicht die Verbraucher schützt und die Lebensmittelsicherheit gefährdet. Das BVL ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Also ein Teil des Ministeriums von Frau Klöckner (CDU). Wer dort wohl in den zurückliegenden Monaten auf Besuch war, um die Notfallzulassung zu ermöglichen?! Mit einer funktionierenden Lobbyliste wüssten wir es. Sonnenhaus, taz.de
Eine gute Kita braucht genug Personal
„Niedersachsen knausert bei den Kindern“,
taz nord vom 15. 3. 21
Sparen! Ausgerechnet bei den Kleinsten, in der wohl wichtigsten Zeit am Anfang ihres Lebens? Geht es denn nur darum, dass die Eltern arbeiten gehen können und dass die Zeit in der Kita mehr oder weniger schadlos an ihren Kindern vorübergeht?
Wenn ich mein Kind in die Kita gebe, möchten ich vor allem, dass es dort glücklich ist und auch, dass es gut versorgt und gefördert wird. Im Umgang mit Kleinkindern ist einfach viel Zeit nötig, um sich wirklich auf die kindlichen Bedürfnisse und auch mal auf ein einzelnes Kind mit genügend Ruhe einlassen zu können. Nur dann wird es auch in der Kita sichere Bindungen aufbauen.
Aber wie soll das funktionieren, wenn in einer Gruppe von bis zu 25 Kleinkindern nur zwei Erzieher*innen für alles zuständig sind? Eine Kita braucht genügend gutes Personal. An dieser Stelle zu sparen ist ausgesprochen dumm und kurzsichtig. Maria Wesselmann, taz.de
In Windeseile ins Strafgesetzbuch
„Gummi abziehen ist doch strafbar“,
taz nord vom 22. 3. 21
Rein juristisch gesehen halte ich das Urteil für fragwürdig. Und damit meine ich nicht, dass Stealthing nicht bestraft gehört. Es ist aber Aufgabe des Gesetzgebers, dies in das Gesetz aufzunehmen und nicht Aufgabe der Gerichte, etwas strafbar zu machen. Dieser Fall hätte zum BGH gehört, um Klarheit zu haben. Der Gesetzgeber könnte dies in Windeseile im Strafgesetzbuch verankern. Es dürfte hier ja weitgehend Konsens geben, dass so etwas strafbar sein sollte.
Strolch, taz.de
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