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Antisemitischer Angreifer verurteilt
Im Prozess um den Angriff auf einen jüdischen Studenten vor der Hamburger Synagoge hat das Landgericht die dauerhafte Unterbringung des Täters in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Der 29-Jährige habe im Zustand der Schuldunfähigkeit einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen, erklärte die Vorsitzende der Strafkammer, Birgit Woitas, am Freitag. Gleich zu Beginn der Urteilsbegründung stellte sie klar: „Es handelt sich bei der Tat um einen gezielten Angriff auf eine Person jüdischen Glaubens.“ Der Beschuldigte leide an einem religiösen Wahn, der sich gegen das Judentum richte. Die Tat könne als antisemitisch bezeichnet werden. Der Täter hatte nach Überzeugung der Kammer am 4. Oktober vergangenen Jahres einen jüdischen Studenten unvermittelt angegriffen. Er schlug den 26-Jährigen mit einem Kurzspaten seitlich von hinten auf den Kopf. (dpa)
Mutante in Hamburg nachgewiesen
Die zuerst in Großbritannien aufgetretene und besonders ansteckende Variante des Coronavirus B.1.1.7 sei in Hamburg bislang 28-mal nachgewiesen worden. Das sagte ein Sprecher der Gesundheitsbehörde am Freitagnachmittag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die südafrikanische Variante sei hingegen nur dreimal nachgewiesen worden. Derzeit gebe es 560 Verdachtsfälle, die noch in Klärung seien. (dpa)
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