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Archiv-Artikel

STREIT ÜBER DIE FLUGROUTEN Weitere Klage aus Friedrichshagen

Um den noch unfertigen Hauptstadtflughafen gibt es ein weiteres juristisches Tauziehen. Im Auftrag von neun Bürgern aus Friedrichshagen und dem Landesverband der Naturfreunde Deutschlands reichten Rechtsanwälte am Freitag Klage gegen die sogenannte Müggelsee-Route des künftigen Flughafens beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ein. Bei der Streckenfestlegung seien Umweltschutzprüfungen unterlassen worden, so die Begründung.

Der Flughafen in Schönefeld soll nach zweimaliger Verschiebung nach bisherigen Planungen am 17. März 2013 den Betrieb aufnehmen. Dass auch eine Flugroute über den Müggelsee führen könnte, ist seit einem Jahr bekannt. Die endgültige Festsetzung erfolgte im Januar durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. „Die Route ist grob rechtswidrig“, sagte Rechtsanwältin Franziska Heß. „Wäre sie bereits bei der Planfeststellung bekannt gewesen, hätte es diesen Standort nicht gegeben.“ Zum einen seien die Bürger im Südosten von Berlin jahrelang in dem Glauben gelassen worden, sie wären nicht betroffen. „Das verstößt gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes.“ Darüber hinaus seien Umweltschutzprüfungen unterlassen worden. „Das widerspricht dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Berliner Naturschutzgesetz, aber auch europäischer und nationaler Gesetzgebung.“ Zum Beispiel sei nicht untersucht worden, wie sich künftiger Flugverkehr auf das Flora-Fauna-Habitat rund um den See auswirkt. (dapd)