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Archiv-Artikel

Hilfe für Papierlose

STATUSLOSE EINWANDERER Bundesregierung hebt die Meldepflicht für Kliniken und Sozialämter auf

Von SAM

BERLIN taz | Menschen, die sich ohne gültige Aufenthaltspapiere in Deutschland aufhalten, können sich in Notfällen künftig im Krankenhaus behandeln lassen, ohne eine Abschiebung fürchten zu müssen. Das geht aus den neuen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz hervor, die das Bundesinnenministerium erarbeitet hat. Der Bundesrat hat sie in seiner letzten Sitzung abschließend gebilligt.

Bislang waren Krankenhäuser wie andere öffentliche Stellen verpflichtet, die Ausländerbehörden zu informieren, wenn einer ihrer Patienten sich illegal in Deutschland aufhält. Für die Ärzte bestand zwar die Schweigepflicht. Für die Abrechnungsstellen der Krankenhäuser und die Sozialämter, über die die Behandlungen abgerechnet werden, galt dies aber nicht. Die Inanspruchnahme medizinischer Hilfe konnte so eine Abschiebung zur Folge haben. Aus Angst davor haben bisher viele Betroffene medizinische Hilfe auch im Notfall nicht in Anspruch genommen. SAM

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