: Bier im Park und auf der Strasse
Ob die Bierflasche mit in den Park darf, verrät dem Besucher ein Schild am Eingang. Findet er dort ein grünes Dreieck, ist der Park offiziell als Grünanlage ausgewiesen und fällt damit unter das Grünanlagengesetz. Gegrillt werden darf hier nur auf den vorgesehenen Grillflächen. Dafür steht laut Kreuzbergs Baustadtrat Franz Schulz aber nichts von einem Alkoholverbot in der Verordnung – das Bier kann einem also eigentlich niemand verbieten. In Parks, die als Straße ausgewiesen sind, hingegen schon. Das besagt das Berliner Straßengesetz, das Alkoholverzehr verbietet. Doch auch hier muss der Erholungssuchende, der bei seinem Picknick ein Gläschen Wein nicht missen möchte, unterscheiden: Ob er lieber heimlich trinken sollte, hängt vom jeweiligen Ordnungsamt ab. Die Bezirke gehen ganz unterschiedlich mit dem Straßengesetz um. Und auch das Grünanlagengesetz ist Auslegungssache. KTI