Ein neues Regelwerkder Anti-Doping-Kämpfer

Pinkelprobe im Labor Foto: Lefteris Pitarakis/ap

Mit Beginn dieses Jahres ist eine neuer Code der internationalen Anti-Doping-Agentur Wada in Kraft getreten. Inhaltlich ergeben sich eine Vielzahl von Neuerungen. So wird ein weiterer Dopingtatbestand eingeführt: Alle Handlungen, die darauf abzielen, eine Person einzuschüchtern, zu bedrohen und davon abzuhalten, Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen an zuständige Organisationen zu melden, sind als Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen sanktionierbar. Zudem wird die Verbotsliste der Wada zukünftig eine Substanzklasse „Suchtmittel“ (unter anderem Betäubungs- und Rauschmittel wie Kokain, Heroin oder THC) enthalten. Mit der neuen Kategorisierung „Freizeitsportler*in“ sollen zuständige Anti-Doping-Organisationen Athleten „unterhalb“ des Spitzensports berücksichtigen können. Der Begriff „schutzwürdige Personen“ wird eingeführt. Darunter fallen alle Athleten unter 18 Jahre, mit Ausnahme der 16- und 17-jährigen Elitesportler und alle Behindertensportler, die nach geltendem nationalem Recht nicht (voll) geschäftsfähig sind.