: Kaum noch ein Plätzchen für Rebhühner
ARTENSCHUTZ Innerhalb von 30 Jahren hat sich der Bestand an Feldvögeln in ganz Europa halbiert. Lerchen, Kiebitze und Spatzen werden von intensiver Landwirtschaft verdrängt, Rückzugsräume verschwinden
BONN dpa | Feldspatz, Kiebitz und Rebhuhn verschwinden von den Feldern: Insgesamt leben auf Europas Äckern, Wiesen und Weiden nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren. Diese Zahl nannte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) am Dienstag in Bonn. Auf eine Art mit wachsendem Bestand kämen vier mit schrumpfenden Populationen, erklärten die Experten, die 37 Vogelarten in der Europäischen Union untersucht hatten.
Maisanbau geht vor biologische Vielfalt
Vögel gelten als besonders zuverlässige Indikatoren für den Zustand der biologischen Vielfalt. „Allein in Deutschland sind seit 1990 mehr als eine Million Feldlerchen verstummt, eine Entwicklung, die besorgniserregend ist“, sagte BfN-Präsidentin Beate Jessel. „Und es ist nur ein Beispiel von vielen Arten, deren Bestände unter der Intensität der Landnutzung leiden.“ Das Amt kritisierte unter anderem die wachsenden Maisfeldflächen.
Die bisherige EU-Förderpolitik habe „den Trend zu natur- und umweltschädigenden Praktiken verstärkt“, so das Bundesamt. Es gibt immer weniger Grünland, die Äcker werden intensiver genutzt, Hecken und Feldraine verschwinden. Dies alles habe den Charakter der Agrarlandschaften stark verändert und die biologische Vielfalt reduziert. Zudem würden Böden und Grundwasser durch die intensivere Landnutzung stark belastet.
Bundesamt drängt auf andere Förderpolitik
Die Folge: „In den vergangenen zwei Jahrzehnten gab es beim Feldsperling eine Verringerung auf zwei Drittel des Bestands, beim Kiebitz haben wir sogar nur noch etwa ein Drittel der Vögel“, sagte der Vorsitzende des Dachverbands Deutscher Avifaunisten, Bernd Hälterlein. Besonders dramatisch, nämlich um 90 Prozent, habe der europaweite Bestand an Rebhühnern in den letzten drei Jahrzehnten abgenommen.
Das Bundesamt drängt auf eine Wende in der europäischen Agrarpolitik. Ein wichtiger Schritt sei, dass die EU-Kommission plane, künftig den Bezug von Direktzahlungen an die verpflichtende Einhaltung naturverträglicher Bewirtschaftungsmethoden zu knüpfen. „Mit der Verpflichtung eines jeden Betriebs, mindestens 7 Prozent ökologische Vorrangflächen bereitzustellen – ausgenommen sind Ökolandbaubetriebe –, könnten endlich wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten geschaffen werden.“