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Presserat will neue Verhaltensregeln für Medien und Polizei

Der Deutsche Presserat will sich mit den Innen­minister*innen auf neue gemeinsame Regeln für die Polizei- und Pressearbeit einigen. Er hat ihnen dafür am Dienstag einen Entwurf vorgelegt. „Es ist höchste Zeit, dass Journalistinnen und Journalisten bei Demonstrationen und Großveranstaltungen besser geschützt werden und ungehindert arbeiten können“, erklärte Presserats-Sprecher Sascha Borowski.

Der Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Presse. Er fordert von der Polizei verbesserte Sicherheitskonzepte und ein stärkeres Bewusstsein für den verfassungsmäßigen Schutzanspruch und Informationsauftrag der Medien. Dies soll klarer als bisher in der Aus- und Weiterbildung von Polizisten verankert werden. Im Gegenzug sollen sich Journalisten verpflichten, Sicherheitskräfte nicht zu behindern und sich bei der Berichterstattung über polizeitaktische Maßnahmen mit der zuständigen Polizeiführung abzusprechen. (epd)

Gerichtshof spricht Journalist Ahmet Şık Schmerzensgeld zu

Die Türkei soll dem türkischen Investigativjournalisten Ahmet Şık ein Schmerzensgeld von 16.000 Euro zahlen. Das urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Şık habe zu Unrecht über ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen. Die Haft basiere nur auf einem bloßen Verdacht, so das Gericht. Für den Vorwurf der türkischen Behörden, dass Şık mit seinen Artikeln und Interviews Organisationen wie die kurdische PKK unterstützt haben soll, fehle es an jeglicher Grundlage.

Şık, der unter anderem 2014 den Unesco-Preis für Pressefreiheit erhalten hat, arbeitete für die kritische türkische Tageszeitung Cumhuriyet. Im Dezember 2016 wurde der Journalist wegen des Verdachts der Unterstützung der verbotenen PKK, der Gülen-Bewegung und der linksextremen DHKP-C in Untersuchungshaft genommen. Grundlage hierfür waren elf Twitter-Nachrichten sowie fünf Artikel in der Cumhuriyet. Die Beiträge setzten sich kritisch mit türkischen Behörden auseinander.

Im März 2018 kam Şık vorläufig aus der Untersuchungshaft frei. Das erstinstanzliche Gericht in Istanbul verurteilte ihn zwar zu siebeneinhalb Jahren Haft, das Urteil ist wegen eines laufenden Revisionsverfahrens aber noch nicht rechtskräftig. (epd)