: Schließungsdrohung statt Verhandlung
ARBEITSKAMPF Im Tarifkonflikt bei Asklepios auf der Insel Sylt droht der Konzern mit der Schließung der Reha-Stationen, da die Mitarbeiter streiken. Gewerkschaften fordern das Eingreifen der Behörden
Erneut droht ein Krankenhauskonzern in Schleswig-Holstein mit Kündigungen, um die gewerkschaftliche Forderung nach einem Tarifvertrag abzuschmettern. Nachdem in der Nordseeklinik in Westerland auf Sylt zum zehnten Mal binnen drei Wochen 70 der 420 Beschäftigten streikten, kündigte der Asklepios-Konzern an, sofort mit der sukzessiven Schließung des Reha-Bereichs des Klinikums zu beginnen.
Die zuständige Ver.di-Sekretärin vom Bezirk-Westküste, Ursula Rummel, spricht von einem „unglaublichen Vorgang“, der die gleiche Dimension habe, wie vorigen Monat die vorübergehende Kündigung von 1.000 Service-Kräften im Tarifkonflikt bei den Damp-Kliniken. „Die Stimmung liegt zwischen Empörung und Fassungslosigkeit angesichts dieser Kaltschnäuzigkeit“, sagt Rummel. Lieber werde eine gesunde Klinik geschlossen als Tarifverhandlungen geführt.
Asklepios-Sprecher Rudi Schmidt verteidigt die Ankündigung. Da die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gedroht habe, es nicht akzeptieren zu können, wenn Therapien wegen des Arbeitskampfes verschoben würden, habe Asklepios daraufhin bereits vereinbarte Termine in Absprache mit der DRV gecancelt. Zwar sei überwiegend das nicht medizinische Personal im Ausstand, dennoch gebe es Auswirkungen auf die Therapien, sagte Schmidt.
Die Gewerkschaft Ver.di fordert per Tarifvertrag eine Anhebung der Gehälter um 14,5 Prozent, um die Bezahlung auf der teuersten Insel Deutschlands dem Niveau des Festlands anzugleichen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Eskalation durch Asklepios scharf verurteilt. Es werfe „ein Licht auf die Profitgier der Konzerne in der Gesundheitsbranche“, sagte Gabriele Wegner, Abteilungsleiterin Sozialpolitik beim DGB Nord. Wenn der Klinikkonzern wie ein „feudaler Gutsherr“ auftrete, so Wegner, werde diese Geschäftspolitik Thema für die Aufsichtsbehörden. KVA