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Archiv-Artikel

Internet-Abzocke erschwert

HANDEL Anbieter müssen bei Kaufgeschäften per Warnknopf auf den Gesamtpreis hinweisen

BERLIN afp | Verbraucher sind ab dem kommenden Mittwoch besser vor Kostenfallen im Internet geschützt. Dann tritt das Gesetz zur sogenannten Buttonlösung in Kraft: Unübersehbar müssen Anbieter ihre Kunden vor Abschluss eines Internetgeschäfts über den Gesamtpreis informieren. Per Klick auf eine deutlich gekennzeichnete Schaltfläche muss der Kunde dann bestätigen, dass er weiß, dass seine Bestellung Geld kostet. Nur wenn er den Knopf drückt, kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, mit der Umsetzung des Gesetzes nehme die Bundesrepublik eine Vorreiterrolle ein, eine EU-weite Richtlinie für besseren Verbraucherschutz solle erst bis Ende 2013 kommen. Bisher haben unseriöse Internetunternehmen ein leichtes Spiel: Sie bieten Dinge an, die es auf seriösen Webseiten umsonst gibt: etwa SMS, Kochrezepte oder Hausaufgabenhilfe. Um die vermeintlich kostenlosen Dienste zu nutzen, muss der Verbraucher aber seine persönlichen Daten angeben. Am Ende bekommt er für seine Gutgläubigkeit die Rechnung: Per E-Mail oder Post verlangen die Anbieter zum Teil immense Summen für den angeblich abgeschlossenen Kaufvertrag oder das angebliche Abonnement. Weigert er sich, zu zahlen, muss er mit Mahnungen und Inkassoschreiben von Anwälten rechnen.