: Drei Gebäude garantiert staatlich finanziert
Bauarbeiten für neues Justizzentrum Am Wall sollen spätestens im kommenden Frühjahr beginnen
bremen taz ■ Noch kleben ein paar vergessene Zettel der Polizei an den leer stehenden Häusern Am Wall 197 bis 199. Doch zumindest am mittleren der drei Häuser neben dem Polizeigebäude wird sich in den kommenden Monaten etwas tun. Das Gebäude muss einem Neubau mit dem Eingang des neuen Justizzentrums weichen, in dem ab Mitte 2007 das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht und das Hanseatische Oberlandesgericht angesiedelt werden. An den Neubau wird sich an der Rückseite der drei Gebäude ein T-förmiger Trakt anschließen, der in sieben Stockwerken rund 70 Mitarbeitern Platz bietet. Dazu sollen Sitzungssäle entstehen – das ganze nennt sich Justizzentrum II.
Rund zwei Millionen Euro streicht die staatliche Gesellschaft für Bremer Immobilien (GBI) dafür ein. So viel ist dem Investor „Weser-Wohnbau“ das rund 970 Quadratmeter-Grundstück mit den drei Häusern wert. Dazu gibt der Neueigentümer vier Millionen Euro für den Neubau aus. Wann die beiden Häuser Am Wall 197 und 199 zu welchen Kosten saniert werden, ist noch unklar. „Wir haben verschiedene Anfragen von Rechtsanwälten, die an einer Anmietung der Räume interessiert sind“, sagt Boris Groth, Projektentwickler der Weser-Wohnbau. Auch ein Café sei denkbar. Die Fassaden der Gebäude sollen weitgehend erhalten bleiben, auch das neue Haus soll sich „organisch“ mit den anderen verweben.
Für die Weser-Wohnbau sollten die Investitionskosten kein Problem sein. Denn Bremen hat sich verpflichtet, für die drei Gerichte das neu erstellte Gebäude für 15 Jahre zu mieten. Damit bekommt die Weser-Wohnbau garantierte Mieteinnahmen, die fast genau den Investitionskosten entsprechen. „Danach haben wir das Risiko, dass die Gerichte woanders angesiedelt werden könnten“, so Groth.
Angelegt ist der Neubau jedoch für länger. „Wir können den Anforderungen der kommenden 50 Jahre genügen“, so Architekt Horst Rosengart. Man habe ausgerechnet, dass ein Bau auf eigene Rechnung teurer gewesen wäre als eine Veräußerung und anschließende Rückmietung, erklärt GBI-Geschäftsführer Oliver Bongartz. Wenn das Arbeitsgericht umzieht, könne man das Gebäude Am Stern verkaufen. ky