Kinderbetreuung in NRW

Jedes Kind zwischen drei und sechs Jahren hat in Deutschland einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Diesen haben die Kommunen in NRW weitesgehend erfüllt. Bei der Unter-Dreijährigen-Betreuung steht das Land mit einem Durchschnitt von drei Prozent Versorgungsquote miserabel da: Denn der Bedarf liegt, je nach Umfrage, bei 20 bis 50 Prozent. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom Oktober 2004 trägt den Kommunen in den westdeutschen Bundesländern auf, bis 2010 230.000 neue Plätze zu schaffen, die über Haushaltsentlastungen durch Hartz IV finanziert werden sollen – allerdings wird erst bei der Revision im Oktober klar, ob die Arbeitsmarktreform den Kommunen überhaupt Entlastungen bringt. Das Land beteiligt sich an der Kinderbetreuung mit investiven Baumaßnahmen und den Betriebskosten. Darüber hinaus ist beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein Sonderprogramm „Kinderbetreuung U3 als Instrument der Arbeitspolitik“ angesiedelt – zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit. Jährlich stehen 25 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung, mit denen zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden sollen. NAW