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Pop-up-RadwegeBeschwerde gegen Abbau ist eingelegt

Die Senatsverwaltung für Verkehr und Umwelt hat wie angekündigt Beschwerde gegen den Eilbeschluss des Berliner Verwaltungsgerichts zu den sogenannten Pop-up-Radwegen eingelegt. Gleichzeitig wird ein „Antrag auf Aussetzung der Vollziehung“ des Beschlusses gestellt, damit die Radfahrstreifen nicht zurückgebaut werden müssen, wie die Senatsverwaltung am Mittwoch mitteilte. Das Gericht hatte am Montag vor einer Woche entschieden, acht temporäre Radwege, die Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und einige Bezirke während der Coronapandemie einrichten ließen, seien rechtswidrig. Die Verkehrsverwaltung hat die ausführlich begründete Beschwerde nach eigenen Angaben zugestellt. (dpa)

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