in kürze ABSCHIEBESCHUTZ : Konvertieren nützt nix
Der Übertritt zum Christentum schützt Ausländer nicht vor Abschiebung. Das entschied der VGH Baden-Württemberg im Fall eines Iraners, der seinen Asylantrg zunächst als politisch Verfolgter und dann als Christ begründet hatte. Der VGH sah im Iran das „religiöse Existenzmininimum“ für Christen gewahrt. (Az.: A 3 S 358/05) (dpa)