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Archiv-Artikel

Die Klarheit des Rechts

Von bes

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig hat manche verwirrt. So bezeichnete der Investor Infratil ihn als „unverständlich“. Das ist er nicht: Die taz nord erklärt, was seine spannendsten Passagen bedeuten.

Erstmal: Ein Beschluss ist kein Urteil. Er wird nach bloß summarischer Prüfung des Sachverhalts gefällt. Aber er weist darauf hin, wie ein abschließendes Urteil aussehen könnte – und in diesem Fall sogar ziemlich deutlich: „Ein grundlegender und [...] schwerlich zu behebender Mangel der Planung“, ist in den Augen der Richter dass der vom Land „angenommene Ausgangssachverhalt [...] nicht vorliegt.“ Der Ausgangssachverhalt ist, dass ein völlig legaler Flughafen erweitert werden soll. Nach Auffassung des Senats aber ist Lübeck-Blankensee großteils ein Schwarzbau – und zwar alle dort seit 1959 errichteten Neubauten. Naturschutz-Argumente spielen auch eine Rolle: Zwar sind die fraglichen Flächen vor fünf Jahren extra nicht unter Schutz gestellt worden – allerdings aufs fachfremde Betreiben des Wirtschaftsministeriums hin und daher„zu Unrecht“. Alle Gutachten würden „hochgradig Veranlassung geben, eine besondere Wertigkeit des Gesamtbereichs […] anzunehmen“. Dass den Tümpeln nördlich der Landebahn „Bedeutung als Laichgewässer für den Kammmolch“ zukommt, unterstreicht das. Resümee: Auch einer Anfechtungsklage wäre „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg beschieden“. bes