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leserInnenbriefe

taz nord Stresemannstr. 23 22769 Hamburg briefe@taz-nord.de www.taz.de

Die Redaktion behält sich Abdruck und Kürzen von Leserbriefen vor.

Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Auffallend stark im Blickfeld

„Wie Bruno D. zwei Leben führen konnte“,

taz nord vom 9. 7. 20

Wenn es um die Verurteilung von NS-Schergen geht, rückt die Erziehung in Elternhaus und Schule immer wieder auffallend stark ins Blickfeld, während den Gerichten ansonsten zu ihrer Urteilsfindung überwiegend allein Herkunft und sozialer Stand völlig ausreichen.Rainer B, taz.de

Auch Kunden fühlen sich diskriminiert

„Großstadt ganz schön unlocker“,

taz nord vom 9. 7. 20

Nicht nur die Betreiber fühlen sich diskriminiert. Ich als Kunde fühle mich ebenfalls diskriminiert. Meine Stadt verbietet mir, ein Lokal aufzusuchen, aus nicht wissenschaftlich erwiesenen Gründen. Ich rauche gerne. Es gibt keinen Ort an dem man seine sozialen Kontakte besser pflegen kann. Ich rauche aus Leidenschaft. Für einige ist das Rauchen sogar Kultur. Es ist eine Jahrhunderte alte Tradition. Aber mir persönlich geht es eher darum, gemütlich zu dampfen bei entspannter Atmosphäre. Aber Hamburg sagt Nein, während zwölf andere Bundesländer sagen: macht doch, unter Auflagen. Bender Roudriges, taz.de

Nicht so schwer, das Verbot zu begründen

„Rauchendes Ressentiment“,

taz nord vom 9. 7. 20

Es sollte nicht so schwer sein, das zu begründen: Vorschädigung der Atemwege macht anfälliger für Covid-19. Shisha-Nutzer kommen sich näher als 1,50 m. Übertragung über das gemeinsame genutzte Rauchgefäß ist nicht ausgeschlossen. Schlechtere Luftversorgung der Beschäftigen unter der Maske wird durch den Rauch verstärkt. Betreiber haben keine wissenschaftlichen Gutachten vorgelegt, die etwas anderes zeigen würden. Meerwind7, taz.de

Beweislast liegt bei denen, die verbieten wollen

„Rauchendes Ressentiment“,

taz nord vom 9. 7. 20

@Meerwind: Shisha-Betreiber zu verdonnern, wissenschaftliche Gutachten zu besorgen, ist falsch. Die Beweislast sollte bei denen liegen, die Argumente aufbringen für ein Verbot einer sonst legalen Tätigkeit. Dieses Verbot, quasi ein Berufsverbot, sollte solide begründet werden, da hier der Staat sonst willkürlich eingreift. Shisha-Konsumenten kommen sich nicht zwangsläufig näher als 1,50 m. Hygienekonzepte, wie sie in Restaurants gelten, können hier problemlos angewandt werden. Ebenso kann durch ein Hygienekonzept genauso ausgeschlossen werden, dass Personen sich eine Pfeife teilen. Bender Roudriges, taz.de

Tiere zu töten ist immer fragwürdig

„Gekeult, nicht geschlachtet“,

taz nord vom 8. 7. 20

Nicht nur das Töten in der jetzigen Situation ist fragwürdig, sondern bereits die Begründungen für den Normalzustand von Tierhaltung und Tötung. Die gesellschaftliche Realität bezogen auf den Umgang mit Tieren ist eine moralische Bankrotterklärung. Uranus, taz.de

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