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Lockerungen hier, Verbote dort

Die neuen Coronaregeln des Senats erlauben mehr Besuch und mehr Bewegungsfreiheit in Pflegeheimen. Eingeschränkt wird dagegen der Außer-Haus-Verkauf von Alkohol am Wochenende

„Das Problem sind die Verhältnisse vor den Lokalen, nicht in den Lokalen“

Innensenator Ulrich Mäurer (SPD)

VonLotta Drügemöller

Die Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen werden gelockert. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen. Ab Mittwoch dürfen Heimbewohner*innen täglich zwei Stunden Besuch empfangen statt wie bisher 45 Minuten einmal in der Woche.

Bei Treffen soll es wieder möglich sein, gemeinsam zu essen und zu trinken und nach draußen oder in die Zimmer der Bewohner*innen zu gehen – sofern die Hygienepläne der jeweiligen Einrichtung das zulassen. Die Besuchsperson darf nun wöchentlich wechseln. Bremen war bisher das Land mit den strengsten Besuchsregeln.

Begleitet wird die Lockerung von mehr Tests: Künftig sollen in ausgewählten Einrichtungen bis zu zehn Prozent der Bewohner*innen und des Personals auch verdachtsunabhängig getestet werden. Die Wohn- und Betreuungsaufsicht beurteilt dafür, wie groß die Infektionsgefahr jeweils ist. In Heimen, die negativ aufgefallen sind, wird häufiger getestet.

Ausgeweitet werden sollen auch Tests an Schulen und in Kitas; tritt in einer Einrichtung ein Coronafall auf, kann das Gesundheitsamt dort auch unabhängig vom direkten Kontakt Stichprobentests anbieten.

Zeitgleich mit den Lockerungen hat der Senat auch neue Verbote aufgestellt: Kioskbier wird eingeschränkt. Freitags und samstags ab 22 Uhr soll an Party-Hotspots in Bremen kein Außer-Haus-Verkauf von Alkohol erlaubt sein. Am Wochenende war es zu Ansammlungen von bis zu 500 Menschen am Sielwalleck gekommen. Betroffen ist der Bereich im Viertel zwischen Humboldtstraße und Weser, die Diskomeile am Bahnhof und die Schlachte. Eine allgemeine Sperrstunde oder ein Ausschankverbot für die Gastro­nomie gibt es nicht. „Das Problem sind die Verhältnisse vor den Lokalen, nicht in den Lokalen“, so Innensenator Ulrich Mäurer (SPD).

Durchgesetzt werden soll die Verordnung unter anderem über Kontrollen der Supermärkte und Kiosks, Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 2.000 Euro bestraft. Mögliche Versammlungen will Mäurer „nicht mit Hundertschaften auflösen“ lassen, sondern „in erster Linie über Kommunikation“: Geplant sind Lautsprecherdurchsagen und „als letzte Schritte“ Platzverweise und Bußgelder.

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