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corona in berlin

Zweiter Corona-Toter in Berlin

In Berlin ist ein zweiter Corona-Patient verstorben. Das teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit am Montagmorgen mit. Es handele es sich um einen 70-jährigen Mann. (taz)

Smartphones und Karten

Die Sozialeinrichtung Arche bittet um Spenden von Smartphones und Prepaid-Karten. Diese würden an die Kinder weitergegeben, die sonst die Einrichtung besuchen, damit die Mitarbeiter mit ihnen in Kontakt bleiben können. Die Coronakrise treffe sozial benachteiligte Familien und alleinerziehende Mütter besonders hart, die sonst auf die Unterstützung durch die Arche angewiesen seien. Neben dringend benötigten Lebensmitteln und Hygieneartikeln, welche die Sozialeinrichtung den Menschen nach Hause bringe, baue man auch eine „virtuelle Arche“ auf. Ein WhatsApp-Chat für die Kinder habe jeden Tag von 9 bis 20 Uhr geöffnet. „Wir machen mit ihnen online Hausaufgaben, spielen zusammen, rufen Challenges aus oder vertraute ‚Arche‘-Mitarbeiter lesen Gutenachtgeschichten vor“, hieß es. (epd)

Corona-Hotline für Pankow

Der Bezirk Pankow hat eine Corona-Hotline eingerichtet: Unter der Telefonnummer 902 95-30 00 und der E-Mail corona@ba-pankow.berlin.de ist geschultes Personal erreichbar, das allgemeine Fragen von Betroffenen sofort beantwortet. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr erreichbar. (taz)

Wovon die Polizei träumt

Angesichts der verschärften Regeln zum Aufenthalt außerhalb von Wohnungen hat die Berliner Polizei darauf hingewiesen, dass Menschen beim Spazierengehen oder Einkaufen ihre Ausweise dabeihaben sollten. „Irgendwie haben wir letzte Nacht von #Ausweisen geträumt“, twitterte die Polizei am Montagmorgen etwas flapsig zum Thema Coronavirus. „Dieser o. andere Dokumente sollen unseren Kolleg. bei Zweifeln im Einzelfall die Prüfung ermöglichen, ob Sie mit Personen desselben Haushaltes unterwegs sind.“ Ebenfalls auf Twitter legte die Polizei die neuen Ausgangsbestimmungen berlinfreundlich aus: „Ja, Sie dürfen die Wohnung verlassen, um Ihre(n) Ehepartnerin/Ehepartner bzw. Lebenspartnerin/Lebenspartner zu besuchen. Das umfasst auch Lebensgefährtin/Lebensgefährten.“ Auch Tindern ist demnach erlaubt: „Tinder Dates laufen nach unserer Erfahrung in der Regel zu zweit ab. Und meist geht es dabei ja auch nur ums Reden“, twitterte die Polizei. (dpa)

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