: verboten
Guten Tag,
meine Damen und Herren!
Der Berliner Senat teilt mit: Angesichts der Corona-Krise gehören in Berlin neben Gesundheits- und Pflegepersonal, Polizei und Feuerwehr auch Journalistinnen und Journalisten zum betriebsnotwendigen Personal der „kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung“, das weiter arbeiten darf und Kinderbetreuung bekommt. Aber nur unter der Voraussetzung, „dass sie in den Redaktionen aktuell gebraucht werden“. Für verboten trifft das auf jeden Fall zu. Schließlich war es seiner ganzen Struktur nach schon immer besonders
kritisch.
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