: verboten
Guten Tag,
meine Damen und Herren!
Der Berliner Senat teilt mit: Angesichts der Corona-Krise gehören in Berlin neben Gesundheits- und Pflegepersonal, Polizei und Feuerwehr auch Journalistinnen und Journalisten zum betriebsnotwendigen Personal der „kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung“, das weiter arbeiten darf und Kinderbetreuung bekommt. Aber nur unter der Voraussetzung, „dass sie in den Redaktionen aktuell gebraucht werden“. Für verboten trifft das auf jeden Fall zu. Schließlich war es seiner ganzen Struktur nach schon immer besonders
kritisch.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen