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Archiv-Artikel

Bonus für Aktive

Kleinaktionäre wollen Hedgefonds stoppen: Wer zur Hauptversammlung geht, bekommt Extra-Dividende

FRANKFURT/MAIN taz ■ Das dürfte die Entomologen (Insektenforscher) interessieren: Hedgefonds seien als „Untergruppe der Heuschrecken“ zu klassifizieren, trug Harald Petersen vom Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) gestern in Frankfurt vor. Petersen jedenfalls glaubt, dass sich die Fonds aus USA und Großbritannien nach dem Großeinkauf in die Deutsche Börse schon bald ein weiteres Unternehmen aus dem DAX 30 einverleiben könnten. Vielleicht sogar die Deutsche Bank. Denn den Hedgefonds werde die Einflussnahme leicht gemacht – durch die traditionell schwache Präsenz der Aktionäre auf den Hauptversammlungen. Nicht nur bei der Deutschen Bank würden schon Anteile von unter 30 Prozent ausreichen, um die DAX-Unternehmen via Hauptversammlung zu beherrschen.

Das soll sich ändern. Weil sich die SdK den „schutzbedürftigen ideellen und materiellen Interessen der Aktionäre insbesondere des Streubesitzes“ verschrieben hat, fordert der Verein für jene Aktionäre, die auf einer Hauptversammlung erscheinen, einen Bonus von 10 Prozent bei der Dividendenausschüttung. Das sei satzungsgerecht. Denn damit werde ein „Abwehrinstrumentarium gegen die Ausplünderung von Unternehmen“ geschaffen, weil eine höhere Präsenz „Zufallsmehrheiten“ auf den Hauptversammlungen verhindere. Darüber hinaus, so die SdK weiter, sollten Investmentfonds verpflichtet werden, auf den Hauptversammlungen die Stimmrechte für die Aktien wahrzunehmen, die in ihren Depots lagern.

Ansonsten aber spricht sich die SdK gegen jede Sondergesetzgebung für Hedgefonds aus. „Jeder kann mit seinem Kapital machen, was er will, sofern er dabei die Sozialbildung des Eigentums berücksichtigt“, konstatierte der SdK-Vorstandsvorsitzende Klaus Schneider. Der Bundesregierung warf er vor, den Hedgefonds durch das „Squeeze out“ das Übernahmegeschäft zu erleichtern. Das „Squeeze out“ gestattet die „Auskehrung“ von Minderheitsaktionären gegen eine Barabfindung, die der Großaktionär festlegt. Die Kleinaktionäre, meint Schneider, würden so „enteignet“, zumal die Abfindungen meist viel zu niedrig bemessen seien. Das „Squeeze out“ ist möglich, wenn der Großaktionär mindestens 95 Prozent aller Anteile hält.

Auch das rot-grüne „Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)“ benachteilige die Aktionäre und begünstige Absprachen zwischen Vorständen und Aufsichtsräten. Das UMAG tritt zwar erst am 1. November in Kraft, doch schon mehr als 60 Aktiengesellschaften hätten vorab die Möglichkeit genutzt, durch „Vorratsbeschlüsse“ nicht nur das Rede-, sondern auch das Fragerecht auf den Hauptversammlungen zu beschränken. Den Aufsichtsräten würden häufig „nicht wirklich kritische und dem Vorstand distanziert gegenüberstehende Personen“ angehören. Folge: „solche Geschichten“ wie bei VW oder aktuell auch BMW. Die SdK schlägt deshalb ein Wahlverfahren vor, mit dem auch Kleinaktionäre eigene Kandidaten in den Aufsichtsräten platzieren können. An Formulierungen werde „noch gearbeitet“.

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT