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Zweifelhafte Ausbürgerung

Die migrationspolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Nebahat Güclü, hat auf ein Rechtsgutachten verwiesen, laut welchem die Ausbürgerung von Deutschen türkischer Herkunft rechtswidrig ist. Ein Schreiben von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) an die Länder hatte im Januar erklärt, dass eingebürgerte Türkischstämmige ihre deutsche Staatsangehörigkeit nach In-Kraft-Treten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes verloren haben, wenn sie nach dem 1. Januar 2000 zusätzlich zur deutschen auch wieder die türkische Staatsangehörigkeit angenommen haben. Seither haben die Bezirke türkischstämmige Hamburger angeschrieben und Auskunft über deren Staatsangehörigkeit verlangt. Die Innenbehörde droht allen, die bis zum 26. August nicht reagieren, Zwangsmaßnahmen wie Zwangsgeld an. Die GAL hält dem nun entgegen, dass vielen Betroffenen gar nicht klar gewesen sei, dass sie in der Türkei wieder eingebürgert worden sind. Weil das in der Türkei als Verwaltungsakt vollzogen, den Betroffenen aber nicht mitgeteilt worden sei, sei auch der tatsächliche Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit nicht erfolgt. Für eine Wiedereinbürgerung in der Türkei hätten die Personen selbst davon in Kenntnis gesetzt werden müssen. EE

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