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Archiv-Artikel

Atomrecht für Atommüll

GUTACHTEN Werden die Bürger künftig an der Erkundung des Endlagers in Gorleben beteiligt?

Bei der weiteren Erkundung des Salzstocks Gorleben als Atommüll-Endlager könnte einem Medienbericht zufolge künftig auch die Öffentlichkeit beteiligt werden. Einem Gutachten im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zufolge sollte die neue Bundesregierung die Erkundung nach dem Atomrecht und nicht wie bislang nach dem Bergrecht vornehmen, berichtete der Spiegel. Nach dem notwendigen Planfeststellungsverfahren müssten die betroffenen Bürger dann –anders als bisher –miteinbezogen werden.

Seit Beginn des Projekts hätten sich sowohl die Sicherheitsanforderungen als auch die Müllmengen grundlegend verändert, hieß es. Der derzeit gültige Rahmenbetriebsplan für Gorleben gelte bis November 2010, sagte ein Sprecher des BfS. Bis März 2010 müsse beim Bergamt ein neuer Antrag gestellt werden. Daher habe das BfS ein Gutachten eingeholt, die abschließende Bewertung sei aber noch nicht erfolgt. Die Weichenstellung, wie und nach welchem Recht der Salzstock weiter erkundet werden soll, liege aber bei der neuen Bundesregierung.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) kritisierte unterdessen mögliche weitere Erkundungen in Gorleben. „Erkundung heißt Ausbau, auf der Tagesordnung aber steht der geordnete Abbruch des Projekts, wir wirken nur an einem Stilllegungsverfahren mit“, teilte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke am Sonntag mit.  (dpa)