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Archiv-Artikel

„Der Unmut ist gewachsen“

Auch für den Energiebereich muss das Verbandsklagerecht her, sagt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW. So könnten die willkürlichen Preise verhindert werden

Herr Schröder, warum steigen ständig die Energiepreise?

Jürgen Schröder: Die Energieversorger haben die Erhöhungen der Strom- und Gaspreise seit Mitte letzten Jahres nie richtig begründet, auch nicht, wenn ein Verbraucher ausdrücklich nachgefragt hat. Wir können uns daher des Eindrucks nicht erwehren, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Deshalb wächst auch der Unmut der Verbraucher. Das liegt aber auch daran, dass die Verbraucherverbände die Verbraucher animiert haben, sich dagegen zu wehren.

Wie können sie sich denn wehren?

Verbraucher haben generell zwei Möglichkeiten, wenn sie nicht klaglos zahlen wollen: Sie können zunächst die Mehrforderung unter Vorbehalt zahlen oder aber die Preiserhöhung verweigern, bis der Energieversorger eine ordentliche Begründung dafür liefert. Eine Energiesperre wäre dann rechtlich unzulässig – wurde allerdings einigen Verbrauchen schon angekündigt.

Landen solche Fälle dann vor Gericht?

Es gibt in der Tat ein erstes Verfahren beim Landgericht Dortmund, da wurden 23 Verbraucher verklagt, weil sie die Preiserhöhung nicht gezahlt haben. Das ist bislang das erste Verfahren, weil sich die Energieversorger eigentlich davor scheuen zu klagen, weil sie dann ihre Karten auf den Tisch legen müssen – sprich: sie müssten ihre Gründe für die Preiserhöhung nachvollziehbar darlegen. Es haben sich ja schon viele Verbraucher geweigert, Preiserhöhungen zu zahlen und es ist doch merkwürdig, dass die Konzerne bislang niemanden verklagt haben.

Wie könnte man denn aus Ihrer Sicht das Problem grundsätzlich angehen?

Unsere erste Forderung richtet sich an die Energieversorger, ihre Preiserhöhungen transparent zu machen. Zum anderen kann man hoffen, dass mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz und der neuen Regulierungsbehörde für etwas mehr Wettbewerb gesorgt wird. Die weitere Forderung an den Gesetzgeber wäre, die verbraucherfreundlichen Regelungen, die eigentlich im neuen Gesetz vorgesehen waren und im Vermittlungsausschuss wieder rausgeflogen sind, doch noch umzusetzen – zum Beispiel ein Verbandsklagerecht für die Verbraucherzentralen.

Was würde das bewirken?

Wir hätten etwa die Möglichkeit, eine Energiepreiserhöhung auf den gerichtlichen Prüfstand zu stellen. Das hätte eine echte Breitenwirkung. INTERVIEW: SUSANNE GANNOTT