SEXUALSTRAFTÄTER
: Observation verlängert

Das Amtsgericht Neumünster hat die Observation eines 72 Jahre alten, offensichtlich unbelehrbaren Sexualstraftäters bis zum 31. Oktober verlängert. Die Polizeidirektion Neumünster hatte dies beantragt. „Damit sollen auch mögliche schwerwiegende Straftaten des Betroffenen zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen unterbunden werden“, sagte ein Gerichtssprecher. Der Fall war in die Schlagzeilen geraten. Eine Amtsrichterin hatte zunächst die Observation nicht verlängert, solange keine Anhörung des Mannes stattgefunden hatte.  (dpa)