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Archiv-Artikel

Kein Gift für US-Henker

TODESSTRAFE Deutsches Pharmaunternehmen verbietet die Verwendung seines Narkosemittels Propofol für Hinrichtungen in amerikanischen Gefängnissen

Von HH

BERLIN taz | Der deutsche Pharmahersteller Fresenius Kabi hat klargestellt: Gefängnisse und Strafvollzugsbehörden in den USA dürfen nicht mit seinem Narkosemittel Propofol beliefert werden. Großhändler, die gegen diese Auflage verstoßen, machen sich des Vertragsbruchs schuldig und verlieren umgehend das Recht, Propofol in den USA weiterhin zu vertreiben. Mit dieser strikten Regelung reagiert das Unternehmen aus Bad Homburg auf die Ankündigung des US-Bundesstaats Missouri, das meistverwendete Anästhetikum in den USA künftig für Hinrichtungen einzusetzen.

Mit der Selbstverpflichtung, die alle US-Großhändler unterschreiben müssten, die mit Fresenius Kabi zusammenarbeiten, solle sichergestellt werden, „dass Propofol – jedenfalls auf legalem Weg – nicht in Gefängnisse gelangt“, sagte ein Unternehmenssprecher der taz. Die Nutzung des Medikaments für Todesspritzen widerspreche dem Auftrag des Unternehmens, Leben zu schützen. Der Entscheidung vorausgegangen waren lange Verhandlungen mit der Nichtregierungsorganisation Reprieve, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. Fresenius hält derzeit das Monopol auf Propofol in den USA und ist nach dem dänischen Hersteller des Mittels Thiopental das zweite europäische Unternehmen, das sich nach Beratung mit Reprieve zu Kontrollen beim Verkauf von Produkten verpflichtet, damit sie nicht für Hinrichtungen verwendet werden. HH

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