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Bewegung ja – aber in Maßen

Zaghafte Diskussion über Lockerung der Friedhofspflicht in M-V

In der Diskussion um Mecklenburg-Vorpommerns künftiges Bestattungsrecht sieht die dortige CDU keine Mehrheit für eine Lockerung der Friedhofspflicht. „Einer lautstarken Minderheit“ stehe „eine große Mehrheit mit tiefer innerer Distanz zu einer Aushebelung der christlich-abendländisch geprägten Bestattungskultur gegenüber“, sagte der Fraktionsvorsitzende Vincent Kokert am 8. April in Wismar. Dort hatte die CDU die vorerst letzte von drei Podiumsdiskussion zum Thema abgehalten.

Dies bedeute aber nicht, dass es keinen Änderungsbedarf bei der Bestattungskultur gebe. „Ich halte es für ein Unding, dass quasi jedermann zum Gewerbeamt gehen kann, einen Gewerbeschein beantragt und sich dann Bestatter nennen darf“, sagte Kokert. „Hier brauchen wir endlich klarere Kriterien und eine verbindlichere Zertifizierung.“ Zu sprechen sei auch über die Wiedereinführung des Sterbegeldes, das bis zur Abschaffung 2004 die Krankenkassen gezahlt hatten: Da eröffne die finanzielle Lage der Kassen Wege.

Eine 20-köpfige Kommission arbeitet derzeit an Vorschlägen für die Modernisierung des Bestattungsgesetzes. Ende des Jahres sollen ihre Ergebnisse dem Schweriner Landtag vorliegen.

Ein Thema auch für die Kirche

Auch die Synode des evangelischen Kirchenkreises Mecklenburg hat sich Ende März mit aktuellen Entwicklungen in der Friedhofs- und Bestattungskultur befasst. Zum Abschluss ihrer Tagung in Güstrow beschlossen die 55 Synodalen, dass ein Ad-hoc-Ausschuss dazu eine Stellungnahme erarbeiten soll.

Friedhöfe seien ein wertvolles Erbe und kulturelles Gedächtnis der Städte und Dörfer, sagte der Friedhofsbeauftragte des Kirchenkreises, Reinhard Wienecke. Die Tendenz zu alternativen und pflegefreien Grabarten verstärke sich aber: Es gebe eine große Nachfrage nach Gemeinschaftsanlagen und Rasengräbern, auch Baumbestattungen seien gefragt. Hier könnten kirchliche Friedhöfe gute Alternativen zu Bestattungswäldern bieten: Ihre Vorteile aus Wieneckes Sicht: „Ortsnähe und die in der Regel bessere Zuwegung“. Im Land gibt es rund 950 kirchliche Friedhöfe. (dpa/taz)