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Archiv-Artikel

Ausschuss versteht keinen Spaß

Landeswahlprüfer lassen neues Linksbündnis aus PDS und Wahlalternative zur Bundestagswahl zu. Gruppierungen wie die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands, die PARTEI und Pro DM fallen durch

VON MARTIN TEIGELER

Die Linkspartei.PDS darf auch in Nordrhein-Westfalen zur geplanten Bundestagswahl am 18. September antreten. Einstimmig und ohne Diskussion beschloss der Landeswahlausschuss gestern im NRW-Landtag, den Reservelistenvorschlag der Linkspartei zuzulassen. „Das zeigt, dass wir es richtig gemacht haben“, sagte Linkspartei-Landeschef Paul Schäfer zur taz. Zugleich begrüßte Schäfer Überlegungen auf Bundesebene, den Fusionsprozess zwischen PDS und WASG zu beschleunigen.

NRW-Wahlleiterin Helga Block, eine Ministerialdirigentin im nordrhein-westfälischen Innenministerium, hatte dem formal unabhängigen, aber mit sechs Parteienvertretern besetzten Gremium in einem knapp zehnminütigen Statement ihre Haltung zur Zulässigkeit der Linkspartei-Liste dargelegt. Die eingereichte Landesliste könne der Linkspartei zugeordnet werden, lediglich vier der 30 Kandidaten gehörten der Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG) an. Landeswahlleiterin und Landeswahlausschuss folgten demnach nicht der Auffassung einiger Rechtsprofessoren, die eine illegale Listenverbindung zwischen PDS und WASG beobachtet haben wollen und deshalb Klagen gegen die Zulassung der Listen in den Bundesländern angekündigt hatten. Bereits im Vorfeld der Landeswahlausschuss-Sitzung waren CDU-, SPD-, Grünen- und FDP-Vertreter zu der Auffassung gelangt, das Linksbündnis nicht mit juristischen Mitteln aufhalten zu wollen (taz berichtete). Auch die wahlrechtlich umstrittene „Doppelkandidatur“ von Linkspartei-Spitzenkandidat Oskar Lafontaine, der als Listenführer in NRW und als Direktkandidat in Saarbrücken antritt, gestatteten die Wahlprüfer.

Insgesamt 16 der eingereichten Landeslisten wurden für die Wahl im Herbst zugelassen: SPD, CDU, FDP, Grüne, Linkspartei, Republikaner, Tierschutzpartei, NPD, Familienpartei, Die Grauen, Partei Bibeltreuer Christen, Deutsche Zentrumspartei, Bürgerrechtsbewegung Solidarität, Bündnis für Deutschland, Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) und die Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale.

Zurückgewiesen hat der Landeswahlausschuss indes die Landeslisten mehrerer Kleinparteien. Die Pro Deutsche Mitte – Initiative Pro D-Mark, die Partei Rechtsstaatlicher Offensive, die Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit, Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD), die Partei der Nichtwähler, das Bündnis Unabhängige Kandidaten sowie die Spaßpartei der Satirezeitschrift Titanic, Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) fielen durch. Die Partei der Nichtwähler hatte der Bundeswahlausschuss nicht als Partei anerkannt. Für die übrigen sechs zurückgewiesenen Landeslisten hatten nicht im erforderlichen Umfang Unterstützungsunterschriften vorgelegen.

Gegen die Nichtzulassung können die betroffenen Parteien innerhalb von drei Tagen Beschwerde einlegen. Der Bundeswahlausschuss wird über die Beschwerden dann am 25. August 2005 befinden. Für die geplante Bundestagswahl sollen die Wahlberechtigten ihre Benachrichtigungskarte bis zum 28. August erhalten. Das teilte der Bundeswahlleiter am gestrigen Freitag mit. Grundsätzlich könne nur wählen, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen sei. Alle Wahlberechtigten, die am 14. August 2005 in einer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren, würden dort in das Wählerverzeichnis eingetragen. Auf der von der Kommune ausgestellten Wahlbenachrichtigungskarte sei auch vermerkt, in welchem Wahllokal die Stimme abgegeben werden könne.