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Wahlrecht bleibt erst mal wie es ist

Wahlrechtsreform scheitert. Opposition gibt Union die Schuld

Die Verhandlungen zwischen den Fraktionen über eine Wahlrechtsreform sind vorerst gescheitert. Eine von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) eingerichtete Arbeitsgruppe konnte sich am Dienstag nicht auf ein Modell einigen. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Stefan Ruppert gab der Unionsfraktion die Schuld. Jene habe – anders als die anderen Fraktionen – auf einem „parteipolitischen Vorteil“ bestanden.

Die FDP ist sich hier einig mit Grünen und Linken. Friedrich Straetmanns, der rechtspolitische Sprecher der Linke-Fraktion, bezweifelte, dass ein von Schäuble vorgelegter Vorschlag verfassungsgemäß sei. Schäuble schlägt laut den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland eine Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 270 sowie den Verzicht auf Ausgleichsmandate bei mehr als 15 Überhangmandaten vor. An der Richtgröße von 598 Sitzen für den Bundestag will Schäuble festhalten. Von dem Vorschlag würden CDU und CSU profitieren, weil sie viele Direktmandate erringen. Die Fraktionen diskutieren seit Jahren über eine Wahlrechtsreform. Ziel ist es, den Bundestag zu verkleinern. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen auf mehr Mandate kommt, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen würden. Diese Mandate müssen kompensiert werden. Die Zahl der Bundestagssitze wird so lange erhöht, bis das Größenverhältnis der Fraktionen dem Anteil der Parteien an den Zweitstimmen entspricht. Ulrich Schulte

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