: Loveparade bleibt ohne Urteil
Das Landgericht Duisburg hat den Strafprozess um das Loveparade-Unglück gegen sieben Angeklagte ohne Auflagen eingestellt. Die sechs damaligen Mitarbeiter der Stadt Duisburg und der frühere Kreativdirektor der Veranstalterfirma Lopavent müssten keinen Geldbetrag zahlen, teilte das Gericht mit. Gegen drei weitere Mitarbeiter der Veranstalterfirma wird das Verfahren am 12. Februar fortgesetzt. Sie hatten eine Einstellung ihrer Verfahren abgelehnt.
Die drei Angeklagten hätten nach dem Vorschlag des Gerichts bei Verfahrenseinstellung einen Betrag von jeweils etwa 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen sollen. Die Einstellung begründete die Staatsanwaltschaft damit, dass das für ein Urteil erforderliche Verfahren nicht bis zum Ablauf der Verjährung 2020 zu absolvieren sei. (epd)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen