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Die Kuhglocken auf einer Weide im oberbayerischen Holzkirchen dürfen erst mal weiter bimmeln. Das Landgericht München II wies am Donnerstag die Klage einer Nachbarin ab, die sich vom Läuten gestört fühlte. Der Klägerin stehe kein Anspruch zu, da sie nicht Eigentümerin des Grundstücks ist. Das Anwesen gehört ihrem Mann – und dieser war schon zuvor mit einer Klage gescheitert. Am Freitag bleiben die Kühe bei maximal -4 Grad und Wolken aber ohnehin besser im Stall.
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