Lex Neuengamme
: Gedenkstätte vor Nazis schützen

Der Hamburger Senat hat gestern einen Gesetzentwurf verabschiedet, durch den die KZ-Gedenkstätte Neuengamme zukünftig vor rechtsextremen Versammlungen geschützt werden soll. Das Regelwerk soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten. Aufmärsche in der Nähe der Mahnstätte können dann verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Würde der Opfer beschädigt werde.

Möglich wurde das Gesetz durch das vom Bund unlängst geänderte Versammlungsrecht, das den Ländern erlaubt, an „historisch herausragenden Gedenkstätten für Opfer des Nationalsozialismus mit überregionaler Bedeutung“ Kundgebungen zu untersagen. Innensenator Udo Nagel (parteilos) betont dabei, dass es nur darum gehe, den „Nazi-Mob“ aus Neuengamme fern zu halten. Versammlungen in Neuengamme „unter anderen Vorzeichen“ seien grundsätzlich „auch weiterhin möglich“.

Auch die rot-grüne Opposition in der Bürgerschaft trägt den Gesetzentwurf mit. Und SPD-Innenexperte Andreas Dressel betont sogar das sozialdemokratische Copyright: „Der Senat ist damit einer SPD-Initiative gefolgt.“ mac