: Abschalten nur noch mit Genehmigung
ENERGIE Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Entschädigung für Weiterbetrieb notwendiger, aber unrentabler Kraftwerke vor
VON BERNWARD JANZING
FREIBURG taz | Die schwarz-gelbe Bundesregierung will ein Gesetz erlassen, mit dem Kraftwerksbetreibern das Abschalten unrentabler Anlagen untersagt werden kann. Nach einem Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, müssen Unternehmen künftig die geplante Stilllegung eines jeden Kraftwerks mit einer Frist von zwölf Monaten beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur anzeigen.
Die Netzverantwortlichen können dann bestimmen, ob das Kraftwerk weiterhin als Reserve bereitgehalten werden muss. Wird diese strategische Reserve angeordnet, erhält der Betreiber eine „angemessene Entschädigung“, die auf die Strompreise umgelegt wird. Die Bundesregierung rechnet mit einem geringen Aufschlag auf den Strompreis, bei Durchschnittsverbrauch etwa 84 Cent im Jahr.
Zudem sollen Betreiber von Gaskraftwerken in Zukunft zum Abschluss fester Gasbezugsverträge verpflichtet werden können. Damit soll eine Situation verhindert werden, wie sie im vergangenen Februar an den Rand eines Stromausfalls geführt hatte: Während der kältesten Tage musste der Block vier des Karlsruher Rheinhafen-Dampfkraftwerks der EnBW wegen eines Erdgas-Engpasses vom Netz genommen werden.
Banaler Grund: Die EnBW Kraftwerk AG hatte mit ihrem Lieferanten einen unterbrechbaren Gasvertrag abgeschlossen. Solche Verträge, die im Fall eines Engpasses andere Abnehmer bevorzugen, sind günstiger zu haben und daher bei den Kraftwerksbetreibern beliebt. Wird diese Praxis bei wichtigen Gaskraftwerken unterbunden, rechnet die Bundesregierung mit Mehrkosten für den Strom eines Durchschnittshaushalts von 53 bis 61 Cent pro Jahr.
Das Ereignis im Februar habe zudem einen „Mangel der Verzahnung der Regelungen für den Strom- und Gasbereich“ deutlich gemacht, heißt es ferner in einem Eckpunktepapier zu dem Gesetzentwurf. Deswegen sollen die Betreiber von Strom- und Gasleitungen künftig zur Zusammenarbeit verpflichtet werden, was weitere Kosten verursacht, die sich laut Bundesregierung für einen Durchschnittshaushalt auf 10 Cent pro Jahr belaufen. So summieren sich die geschätzten Mehrkosten aller Neuerungen auf knapp 2 Euro bei durchschnittlichem Stromverbrauch.
Hintergrund der Gesetzesnovelle sind Stilllegungspläne der Kraftwerksbetreiber. Bereits im Mai kursierte eine Liste der Bundesnetzagentur, wonach im Jahr 2012 allein in Süddeutschland Altanlagen mit einer Leistung von 409 Megawatt und im Folgejahr solche mit 1.037 Megawatt vom Netz gehen sollen. Der Einsatz dieser Kraftwerke sei wirtschaftlich nicht mehr möglich, heißt es, weil die Anlagen auf dem zumeist gut versorgten Strommarkt nur noch kurze Jahreslaufzeiten erreichen würden.
Die Bundesnetzagentur iat zuversichtlich, auch im kommenden Winter die Stromversorgung trotz Abschaltung von Atomkraftwerken stabil halten zu können. „Einige Probleme des vergangenen Jahres sind zwischenzeitlich ausgeräumt, sagte kürzlich der Chef der Netzagentur, Jochen Homann, in einem Zeitungsinterview. Man denke auch darüber nach, die Leistung der sogenannten Kaltreserve von 1.600 auf 2.000 Megawatt zu erhöhen. Das sind fossil befeuerte Kraftwerke, die bereits stillgelegt sind, die aber im Falle von Engpässen reaktiviert werden können.
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