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Kraftwerke abschalten verboten

BERLIN dpa/taz | Die Bundesregierung will Stromengpässe im Winter durch ein gesetzliches Abschaltverbot für dringend benötigte Gaskraftwerke verhindern. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Betreiber das Stilllegen von Kraftwerken in Zukunft zwölf Monate zuvor mitteilen müssen und die Stilllegung notfalls verboten werden kann. Wenn die Stilllegung verboten wird, würden die Kraftwerke als Netzreserve betriebsbereit gehalten. Dafür sollen die Besitzer eine Entschädigung erhalten. Die Kosten sollen die Verbraucher über eine Stromumlage bezahlen.

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