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Archiv-Artikel

Ein Experte aus der Hauptstadt

EXTERNES GUTACHTEN Ein Berliner Wissenschaftler soll die Vorgänge um das verwahrloste Kind in Bad Segeberg untersuchen. Das Kind war von seinen Eltern in einem verdreckten Keller gehalten worden

Von FBT
Es sei weiter offen, wie es zu den Ereignissen habe kommen können

Der Hauptausschuss des Bad Segeberger Kreistags hat am Dienstag beschlossen, einen externen Gutachter mit der Untersuchung des so genannten „Kellerkind“-Falls zu beauftragen. Bei dem „Kellerkind“ handelt es sich um einen Dreijährigen, der im Juni von der Polizei aus einem verdreckten Kellerraum befreit wurde. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Eltern und Jugendamt.

Kreisparlamentarierin Edda Lessing (SPD) sagte der taz, das Ergebnis der Untersuchung solle am 18. Oktober dem Jugendhilfe- und dem Hauptausschuss dargestellt werden. Es sei weiter offen, wie es zu den Ereignissen habe kommen können, wenn „alles so toll gelaufen“ sei, wie es die Verwaltung darlege. „Wenn sich Fehler herausstellen, wird am 18. Oktober etwas passieren müssen.“ Überrascht reagierte Lessing darauf, dass sich inzwischen auch das Landesjugendamt mit dem Fall befasst: „Das ist mir neu.“

Nach Informationen der Kreisverwaltung ist Professor Reinhart Wolff als Gutachter vorgeschlagen worden. Inwieweit er Akteneinsicht erhalte, müsse verwaltungsintern noch geklärt werden, hieß es aus dem Büro der Landrätin. Der Wissenschaftler lehrt an der Alice Salomon Hochschule Berlin und forscht nach deren Angaben über Kindesmisshandlung, Kinderschutz, Qualitätsentwicklung, Organisationswissenschaft, Dialogisches Eltern-Coaching und Konfliktmanagement.

Landrätin Jutta Hartwieg ließ im Zusammenhang mit der Hauptausschuss-Sitzung eine Erklärung verteilen. Darin heißt es, im Jahr vor dem 13. Juni 2012 hätten ausgebildete Familienhelfer eines Freien Trägers mehr als 200 persönliche Kontakte zu Kindern und Eltern unterhalten. Eigene Mitarbeiter und der Amtspfleger selbst hätten die Familie „nur in größeren Abständen besucht“. Persönlich habe der Amtspfleger die Kinder zuletzt am 26. Januar 2012 „in ihrer häuslichen Umgebung gesehen“, sich jedoch regelmäßig und detailliert informieren lassen.  FBT