: Weihnachtsgeld vor Gericht
In Schleswig-Holstein klagen acht BeamtInnen, weil ihnen die Sonderzahlung gestrichen wurde
Von Marthe Ruddat
Das Verwaltungsgericht in Schleswig verhandelt heute über mehrere Klagen von BeamtInnen aus Schleswig-Holstein. Insgesamt acht Staatsbedienstete gehen dagegen vor, dass ihnen das Weihnachtsgeld ganz oder teilweise gestrichen wurde. Aus ihrer Sicht unterschreitet das Land Schleswig-Holstein damit das verfassungsmäßig gebotene Maß der Alimentation.
Die damalige schwarz-rote Landesregierung änderte 2007 das Besoldungsrecht für Schleswig-Holstein – die Haushaltskasse war leer. Seitdem bekommen BeamtInnen ab der Besoldungsgruppe A11 kein Weihnachtsgeld mehr. Für die unteren Besoldungsgruppen gibt es seitdem deutlich weniger Geld zu Weihnachten.
Grundlage für die aktuellen Klagen der BeamtInnen sind mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, das 2015 fünf Kriterien für eine nicht ausreichende Bezahlung von Beamten festlegte. Ob diese Kriterien in den Fällen der acht klagenden BeamtInnen erfüllt sind, entscheidet nun das Verwaltungsgericht.
Gewerkschaften und die von der SPD angeführte Opposition im Landtag fordern mittlerweile eine Rückkehr zur alten Weihnachtsgeldregelung. Diese würde das Land nach Aussage des Finanzministeriums etwa 140 Millionen Euro jährlich kosten. „Damals gab es eine Haushaltsnotlage, die gibt es nun nicht mehr“, sagt Kai Tellkamp, Landesvorsitzender des Beamtenbundes. Unabhängig vom Ausgang der laufenden Klagen sieht er die Politik in der Pflicht. „Ob Beamtinnen und Beamte konkurrenzfähig, gerecht und leistungsgerecht vergütet werden ist eine politische Entscheidung“, so Tellkamp. „Weder das Verwaltungsgericht noch das Bundesverfassungsgericht können diese Entscheidung ersetzen.“ Eine gerade noch verfassungsmäßige Besoldung könne laut Tellkamp nicht das Maß der Dinge sein.
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) zeigt Verständnis für die Weihnachtsgeld-Forderungen. Im Koalitionsvertrag seien aber andere Schwerpunkte gesetzt worden, sagte er im August. Ein Sprecher des Finanzministeriums kündigte indes an, dass die Landesregierung im kommenden Jahr Vorschläge für eine Besoldungsstrukturreform erarbeiten und beschließen würde. Regelungen zu Sonderzahlungen, also auch zum Weihnachtsgeld, könnten enthalten sein. Zu Details wollte man sich noch nicht äußern.
Das Verwaltungsgericht verhandelt die acht Fälle zwar gemeinsam, trifft aber Einzelfallentscheidungen. Sollte es zugunsten eines oder mehrerer BeamtInnen urteilen, werden die Fälle dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Dieses kam bei ähnlichen Fällen aus anderen Bundesländern bisher zu unterschiedlichen Urteilen. Sollte Schleswig-Holstein das Weihnachtsgeld rückwirkend zurückzahlen müssen, würden Kosten von über einer Milliarde Euro auf das Land zukommen.
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