: Keine Abgrenzung nach rechts
Christlicher Gewerkschaftsbund lässt „Republikaner“ weiter wichtige Rolle bei sich spielen. CSU-geführter Bundesvorstand verhindert Unvereinbarkeitsbeschluss
BERLIN taz ■ Als christliche Gewerkschaften bezeichnen sich hierzulande 16 kleine und kleinste konservative Arbeitnehmerorganisationen. Zu ihren Mitgliedern zählen auch 11 Bundestagsabgeordnete: 4 der CDU und 7 der CSU. An der Spitze ihres Dachverbandes, des „Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands“, steht mit dem 53-jährigen CGB-Vorsitzenden Matthäus Strebl ebenfalls ein CSU-Abgeordneter. Während allerdings die CSU in Bayern, vor allem in Gestalt ihres Innenministers Günther Beckstein, auf klare Distanz und Gegnerschaft zu Rechtsradikalen achtet, ist Strebls CGB zum rechten Rand offen.
So hat der Bundesvorstand mit einer annullierenden Weisung auf einen Unvereinbarkeitsbeschluss reagiert, den der CGB-Landesvorstand von Berlin-Brandenburg zuvor gefasst hatte. In dem der taz vorliegenden Protokoll der Landesvorstandssitzung heißt es: „Der Landesverband Berlin-Brandenburg distanziert sich aus aktuellem Anlass von rechtsradikalen Parteien (u. a. NPD, DVU, Republikaner). Darüber hinaus werden Funktionäre der Einzelgewerkschaften des CGB aufgefordert, nicht diese Ideologien zu vertreten oder Mitglieder dieser Vereinigungen zu dulden.“ Der eindeutige Beschluss wurde im Juni per Post und E-Mail allen CGB-Einzelgewerkschaften geschickt. Strebls Bundesvorstand reagierte auf das demokratische Engagement des Landesverbandes jedoch keineswegs begeistert.
Stattdessen machte der CGB-Vorstand postwendend „von seinem Weisungsrecht gegenüber seinen Gliederungen nach Ziffer 1 Absatz 3 der Gliederungsordnung Gebrauch“, wie CGB-Generalsekretär Gunter Smits in einem Brief an den Landesverband schrieb. Der Bundesvorstand erkenne die Beschlüsse der fraglichen CGB-Landesvorstandssitzung nicht an. Es sei „nicht ordnungsgemäß zu einer Landesvorstandssitzung geladen worden“ und die Sitzung habe damit „nicht stattgefunden“, lautete die Begründung für die Annullierung aller Beschlüsse.
Der vom Landesvorstand erwähnte Anlass für den Unvereinbarkeitsbeschluss existiert derweil fort. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wird die dort stärkste CGB-Mitgliedsorganisation, der „Deutsche Handels- und Industrieangestellten-Verband“ (DHV), seit einiger Zeit von einem „Republikaner“ repräsentiert. Bei internen Auseinandersetzungen in dem insgesamt rechtslastigen Verband wurde der Landesvorsitzende Klaus Gröbig, der einst zum nationalliberalen Flügel der Berliner FDP zählte, ausgeschlossen, seine Stellvertreter traten daraufhin selbst aus. Übrig als Repräsentant des für die drei Länder zuständigen DHV-Landesverbandes Nordost blieb schließlich der Schatzmeister, ein „Republikaner“ namens Axel Neufeld. Der sagte, er habe innerhalb seiner Christengewerkschaft „nie ein Hehl davon gemacht, dass ich Republikaner-Mitglied bin“. Er nutze seine Funktion im Landesvorstand aber nicht zur Agitation.
CGB-Chef Strebl ist die Angelegenheit zumindest peinlich. Natürlich könne ein Rechtsradikaler keinen Landeverband repräsentieren: „Wir wollen das nicht haben, einige wenige wollen die christliche Gewerkschaft unterwandern.“ Auf einen Unvereinbarkeitsbeschluss will der CGB merkwürdigerweise dennoch verzichten. Es gebe „keine Notwendigkeit zu Unvereinbarkeitsbeschlüssen, weil sich aus unserer Satzung, dem Selbstverständnis und den Leitsätzen schon die Unvereinbarkeit ergibt“, sagte CGB-Generalsekretär Gunter Smits. Ü. O.