piwik no script img

Strafe für schlechte Luft

Während die Landesregierung darüber streitet, ob sie gegen Zwangsgeld wegen mieser Luft im Stuttgarter Talkessel vorgeht, droht die nächste Strafe. Das Verwaltungsgericht Stuttgart kündigte am Freitag ein weiteres Zwangsgeld an. Wieder geht es um einen Vergleich, in dem das Land 2016 Anwohnern einer Kreuzung zugesagt hatte, den Verkehr dort deutlich zu reduzieren. Laut Gericht enthält auch der jüngst vorgelegte Luftreinhalteplan keine geeigneten Maßnahmen. Das Land soll das bis 15. Oktober ändern, sonst wird ein zweites Zwangsgeld von 10.000 Euro fällig.(dpa)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen