Staatsvertrag mit Muslimen

Nach Hamburg will Bremen einem Zeitungsbericht zufolge als zweites Bundesland einen Staatsvertrag mit muslimischen Religionsgemeinschaften schließen. Nach dem vorläufigen Entwurf dürften muslimische Glaubensgemeinschaften Körperschaften öffentlichen Rechts werden, wie der Weser-Kurier laut Vorabbericht schreibt. Damit hätten sie unter anderem umfangreiche Steuervorteile. Der Vertrag regelt den Angaben zufolge außerdem, dass im Zuge des geltenden Rechts Moscheen gebaut werden dürfen – und zwar „insbesondere mit Kuppeln und Minaretten“.  (dapd)