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Archiv-Artikel

Keine Wahlkreise

Wahlkreise in Bremen erlaubt die Bremer Verfassung nicht – und die will keiner ändern. Kumulieren und panaschieren wären aber möglich

Bremen taz ■ In Bremen wird es auch bei den kommenden Landtags- und Bürgerschaftswahlen keine Wahlkreise geben. Ein entsprechender Vorschlag des Vereins „Mehr Demokratie“ ist faktisch vom Tisch. Um ihn umzusetzen, müsste erst die Bremische Verfassung geändert werden – SPD und CDU lehnen dies ebenso ab wie die Grünen. Das ist das Ergebnis einer Anhörung des Wahlrechts-Ausschusses, der gestern die beiden vorliegenden Rechtsgutachten zur geplanten Wahlrechtsreform diskutierte.

Weiterhin offen ist, ob die WählerInnen – wie von „Mehr Demokratie“ gefordert – zukünftig einzelnen KandidatInnen mehrere Stimmen geben (“kumulieren“) oder diese auf unterschiedliche Listen verteilen können (“panaschieren“). Die beiden Rechtsgutachter kommen in dieser Frage zu einer unterschiedlichen Auffassung. Für den Bielefelder Juraprofessor Andreas Fisahn ist das Kumulieren und Panaschieren bei der Landtagswahl „verfassungsrechtlich höchst bedenklich“. Der zweite Gutachter hingegen, der ehemalige Präsident des Bremer Oberverwaltungsgerichtes Günter Pottschmidt, formuliert keine rechtlichen Bedenken gegen das Kumulieren und Panaschieren auch auf Landesebene. Politisch hält er es für „unvernünftig“: Es mache keinen Sinn, „Schröder und Merkel zugleich zu wählen.“

Der SPD-Verhandlungsführer im Ausschuss, Björn Tschöpe, gibt sich in der Frage des Kumulierens und Panaschierens „leidenschaftslos“. Er sehe darin für die Wahl des Landtages „jedoch keinen großen demokratischen Fortschritt“, so Tschöpe. Matthias Güldner von den Grünen hingegen hält in diesem Punkt an dem Vorschlag von „Mehr Demokratie“ fest: Die Einwände der Gutachter seien an den „Haaren herbeigezogen“, so der Grüne.

Ähnlich sieht man das bei „Mehr Demokratie“. Der Verein hält trotz der gestrigen Kritik an seinen Vorschlägen fest. „Sie sind machbar“, so Sprecher Tim Weber. „Entscheidend ist der politische Wille“. Das gelte auch für die in der Verfassung verankerte Fünf-Prozent-Klausel, die der Einrichtung von Wahlkreisen entgegen steht. „Sie sollte als verfassungsrechtliche Errungenschaft nicht überhöht werden“, erwiderte „Mehr Demokratie“. Dementsprechend hält der Verein auch an seinem für Frühling geplanten Volksbegehren fest. Zuvor wird das Parlament über die Wahlrechtsreform entscheiden – wegen der Bundestagswahl aber erst im November. Jan Zier