Nachtflug am BER: Klagen nicht angenommen
Anwohner und Gemeinden am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) sind mit Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm drei Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts mit einer am Dienstag veröffentlichen Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerdeführer rügten eine Verletzung ihrer Rechte auf Gesundheit und rechtliches Gehör. Der Flugverkehr am BER soll bis 23.30 Uhr und ab 5.30 Uhr grundsätzlich zulässig sein. Von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr gilt eine Nachtkernzeit, in der nur besonders geregelte Flugaktivitäten zulässig sind. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen