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Archiv-Artikel

Eon Hanse verliert im Gasrebellen-Prozess

SAMMELKLAGE Die Preiserhöhungsklausel in Versorgungsverträgen ist unwirksam, weil nicht nachvollziehbar, sagt Hamburger Landgericht. In einem ähnlichen Fall aus Bremen verhandelt heute der Bundesgerichtshof

HAMBURG taz | Der Energieversorger Eon Hanse hat den Rechtsstreit um seine Gaspreiserhöhungen der vergangenen Jahre in erster Instanz verloren. Das Hamburger Landgericht erklärte die Preisänderungsklauseln in den „Sonderverträgen“ von Eon für unwirksam. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die die Sammelklage von 52 Eon-Hanse-KundInnen unterstützt hat, feierte das Urteil als Erfolg. Es bedeute, dass die Kläger die von ihnen einbehaltenen Aufschläge von im Durchschnitt 1.000 Euro nicht nachzahlen müssten. Eon Hanse Vertrieb kündigte Berufung an. Ein ähnlicher Fall, in dem sich der Gasversorger SWB mit einer Klage der Bremer Verbraucherzentrale auseinandersetzen muss, wird am heutigen Mittwoch vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.

Bei den Verfahren geht es darum, ob die Gasversorger ihre monopolartige Stellung ausgenutzt haben, um ungerechtfertigt die Preise zu erhöhen. Nach einer von der Grünen-Bundestagsfraktion im April vorgelegten Studie haben die deutschen Gasversorger ihre gesunkenen Bezugskosten nur zur Hälfte an die Verbraucher weitergegeben. In Hamburg hatten 52, in Bremen 60 Sammelkläger seit dem 1. Oktober 2004 verlangte Preiserhöhungen einbehalten und gegen die Erhöhungen geklagt.

Das Hamburger Landgericht begründete sein Urteil damit, dass Preiserhöhungen nach der von Eon verwendeten Klausel nicht nachvollzogen werden könnten. Der Verweis auf die „Preisentwicklung am Wärmemarkt“ sei zu unscharf. Er lasse offen, welcher Energiemarkt gemeint sei, und sage auch nichts über Eons Bezugs-, Transport- und Lohnkosten aus. „Die Kunden können nicht einschätzen, was auf sie zukommt“, sagte der Vorsitzende Richter. Erschwerend komme hinzu, dass die Klausel keine Verpflichtung zu Preissenkungen enthalte, sollten die Kosten des Versorgers sinken.

„Dieses Urteil sagt in der Sache selbst nichts aus“, kommentierte Carsten Thomsen-Bendixen, der Sprecher von Eon Hanse Vertrieb. Das Gericht habe lediglich formaljuristisch entschieden, dass die Preiserhöhungsklausel unwirksam sei. Die Kernfrage, ob die tatsächlich vorgenommenen Preiserhöhungen angemessen gewesen seien, habe das Gericht nicht entschieden.

SWB argumentiert in gleicher Weise, hat aber eine neue Preisklausel entwickelt, die seit dem 15. Oktober gilt. GERNOT KNÖDLER