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leserInnenbriefe

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Die Redaktion behält sich Abdruck und Kürzen von Leserbriefen vor.

Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Aufschrei Fehlanzeige

„Gleichstellung mal andersrum“,

taz hamburg vom 6. 7. 18

Gleichstellung meint eben oft nur Besserstellung von Frauen. An der Schule meiner Töchter liegt die Frauenquote bei 100 Prozent. Aufschrei Fehlanzeige. Leser77, taz.de

Andersrum wäre der Teufel los

„Gleichstellung mal andersrum“,

taz hamburg vom 6. 7. 18

Bei der Ver.di beatmet man sich anscheinend am eigenen Auspuff, natürlich muss es auch in die andere Richtung gelten! Wenn das Verhältnis andersherum wäre und man nichts dagegen unternehmen würde, wäre der Teufel los. Sven Günther, taz.de

Das ist eine Offenbarung

„Gleichstellung mal andersrum“,

taz hamburg vom 6. 7. 18

Eine Quote diskriminiert individuell, da nicht die Qualifikation oder die Chancengleichheit zählt. Das kann man rechtfertigen, wenn es gesellschaftspolitisch wichtig ist, dass etwa die Geschlechter in Ministerien oder Justiz gleichmäßig vertreten sind. Wir alle kennen die alten Erzählungen eines früher männerdominierten Justizapparates, welcher Vergewaltigungen als Kavaliersdelikte behandelt hat.

Wenn man nun betrachtet, wer aktuell in der Strafjustiz benachteiligt ist, sind das eindeutig Männer. Nicht die männlichen Stellenbewerber, sondern die Beschuldigten. Daher ist hier ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu rechtfertigen –wenn nicht sogar geboten. In anderen Fällen, etwa bei den juristischen Prüfungskommissionen, ist dies für Feminist*innen keine Frage, dass bereits der Hauch des Verdachts einer Diskriminierung von Prüfungskandidat*innen dazu führen muss, dass die Prüfungskommissionen paritätisch besetzt werden müssen.

Bei den Beschuldigten, bei denen die Diskriminierung sehr viel deutlicher ist, wird das nicht einmal diskutiert. Vielmehr wird das aus meiner Sicht verfassungswidrige Bundesgleichstellungsgesetz als Maßstab herangezogen, dass das Hamburger Landesgleichstellungsgesetz verfassungswidrig wäre. Dabei ist Prüfungsmaßstab in beiden Fällen die Verfassung, die ungleiche Maßstäbe für die Feststellung einer Diskriminierung eben nicht kennt.

Von daher ist es eine Offenbarung, dass eine theoretisch mögliche, aber nicht praktizierte Gleichstellung von Männern in sensiblen Bereichen thematisiert wird, während die tatsächliche und deutliche Diskriminierung der männlichen Beschuldigten keines Artikels würdig zu sein scheint. Velofisch, taz.de

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