: Gesetz nicht ganz klar
Bremer Forscher fordert ein reguläres Zulassungsverfahren für Cannabis-Präparate
Die Wirksamkeit von Cannabis als Arzneimittel ist nach Darstellung der Techniker-Krankenkasse und der Uni Bremen noch immer ungeklärt. Ein reguläres Zulassungsverfahren der verschriebenen Präparate sei „überfällig“, heißt es in einem am Donnerstag in Berlin vorgestellten Report der Kasse und der Uni.
„Es ist unklar, welchen Patientengruppen Cannabis in welcher Dosis hilft und wie es am besten verabreicht werden sollte“, sagte der Bremer Gesundheitswissenschaftler Gerd Glaeske, einer der Autoren des Reports. Die mitunter schlecht belegte Wirksamkeit der Arzneimittel dürfe „bei Antrag auf Erstattung einer Cannabistherapie jedoch kein Ablehnungsgrund der Krankenkassen sein“.
Seit 2017 verpflichtet das Gesetz die Kassen, Kosten für die Behandlung schwer kranker Menschen mit Cannabis zu übernehmen. (epd/taz)
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