Punks besiegen WDR

Positives Urteil für die APPD: Der WDR muss den Wahlwerbespot der Punkpartei doch ausstrahlen

MÜNSTER/KÖLN taz ■ Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) muss nun doch den Wahlwerbespot der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands (APPD) ausstrahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Montagabend. Die Begründung der Richter: Der Spot sei zwar „geschmacklos“, verstoße aber nicht gegen Jugendschutzvorschriften oder die Menschenwürde.

Der WDR hatte sich geweigert, den Spot über den Sender zu schicken. Zu sehen ist dort ein wilder Party-Exzess in schneller Schnittfolge: es wird getanzt und gerauft, Bier getrunken, Hundefutter gegessen. Die Bilder würden gegen die Menschenwürde verstoßen und die Jugend gefährden, meinte der WDR (taz berichtete). Das Verwaltungsgericht Köln teilte die Bedenken des öffentlich-rechtlichen Kanals zunächst. Ebenso das Verwaltungsgericht Mainz in einem separaten Verfahren der APPD gegen das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das den Spot auch auf Eis gelegt hatte.

Ob nach dem WDR-Urteil nun auch das ZDF den Spot zeigen wird, ist noch unklar. Die APPD will auch dort in die nächste Instanz gehen. Beim WDR lief der Trailer bereits kurz nach dem Urteil. Allerdings hat der Sender angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollte man der APPD weiteren Sendeplatz freiräumen müssen. Die Punkpartei ist auf jeden Fall in Jubelstimmung. Denn eines hat der Rummel schon bewirkt: Karl Nagel von der APPD sagte der taz, statt 2.000 klickten sich nun täglich rund 20.000 Menschen auf die APPD-Homepage. ROS

tazzwei, Seite 14